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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 - GELTUNGSBEREICH 

Alle Kaufverträge und Lieferungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden über unseren Onlineshop unter www.street.at („Webshop“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.


§ 2 - VERTRAGSSCHLUSS
(1) Der Vertrag zwischen dem Kunden und der STREET HandelsgmbH („STREET“) kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot gibt hierbei der Kunde ab, die Annahme des Angebotes erfolgt durch STREET. Der Vertrag kommt wie in den Absätzen 2 und 3 beschrieben zustande.
(2) Der Kunde kann aus dem Sortiment im Webshop Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ sammeln. Über den Button „Kaufen“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor der abschließenden Bestätigung des Kaufs kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Ein Kauf ist nur möglich, wenn der Kunde zuvor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat.
(3) STREET schickt dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere Annahmeerklärung, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird zustande.


§ 3 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 
(1) Dem Kunden werden, verschiedene Zahlungsarten (Zahlung per Kreditkarte, PayPal oder Vorauskasse), sowie die Möglichkeit zur Abholung beim ausgewählten Servicepartner angeboten. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Einzelheiten hierzu können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.
(2) Bei Vorauskasse muss der in der Empfangsbestätigungs-Email angegebene Betrag innerhalb von sieben Werktagen auf dem von STREET angegebenen Konto eingehen, andernfalls wird die Bestellung storniert. 

(3) Zahlungen über Klarna

In Zusammenarbeit mit Klarna AB (publ), Sveavägen 46, S-11134 Stockholm bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:

  • Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Versand der Ware/ des Tickets/ oder, bei sonstigen Dienstleistungen, der Zurverfügungstellung der Dienstleistung. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf für Lieferungen nach Deutschland finden Sie hier und für Lieferungen nach Österreich hier.

  • Ratenkauf (nur für Deutschland verfügbar): Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 EUR) oder unter den sonst in der Kasse angegebenen Bedingungen bezahlen. Die Ratenzahlung ist jeweils zum Ende des Monats nach Übersendung einer Monatsrechnung durch Klarna fällig. Weitere Informationen zum Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite finden Sie hier.

  • Sofort: Die Belastung Ihres Kontos erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Bestellung.

  • Kreditkarte (Visa/ Mastercard)

  • Lastschrift: Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware. Der Zeitpunkt wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung, Ratenkauf und Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. Weitere Informationen und Klarnas Nutzungsbedingungen für Deutschland finden Sie hier und für Österreich hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen für Deutschland/ Österreich behandelt.

 

§ 4 - LIEFERUNG UND VERSANDKOSTEN 

(1) Ist die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung vorübergehend nicht verfügbar und hat STREET das Angebot des Kunden bereits durch gesonderte Annahmeerklärung angenommen, so wird STREET den Kunden hierüber per E-Mail umgehend informieren und eine eventuelle Vorauszahlung unverzüglich erstatten. Bei Verfügbarkeit wird STREET die Ware innerhalb von 14 Tagen an den Versandservice ausliefern.
(2) Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen nach der Annahmeerklärung durch STREET hat der Kunde das Recht, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden wird STREET unverzüglich erstatten.
(3) Die Lieferzeit hängt ab von der gewählten Versandart. Die Lieferung erfolgt durch einen von STREET unabhängigen Versandservice. 
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht erst in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät.
(5) STREET liefert nur nach Deutschland, Österreich und Italien.

 

§ 5 - EIGENTUMSVORBEHALT
Die von STREET gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von STREET.

 

§ 6 - ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT UND AUFRECHNUNG 
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von STREET unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig.

 

§ 7 - GEWÄHRLEISTUNG 
(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Eine Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn eine solche ausdrücklich abgegeben wurde; die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben durch eine Garantie unberührt.

 

§ 8 - WIDERRUFSRECHT 
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns STREET HandelsgmbH, Hunnenbrunn/Gewerbezone 2/7, 9300 St. Veit an der Glan, Tel. +43 (0) 4212 33600, Fax +43 4212 33600 40, shop@street.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Anruf, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen Des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an STREET HandelsgmbH, Hunnenbrunn/Gewerbezone 2/7, 9300 St. Veit an der Glan, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ausnahmen von Ihrem Widerrufsrecht Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen nicht zu bei Verträgen über:

(a) die Lieferung von Waren, die nach Ihren Spezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind; und/oder
(b) die Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
– Ende der Widerrufsbelehrung –

 

§ 9 - BESCHWERDEVERFAHREN 
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
 

I. Geltung / Allgemeines
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich – rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers – insbesondere Bezugsvorschriften des Käufers – werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen.

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II. Angebote / Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen und Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Im Falle sofortiger Lieferung gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung.
3. Auftragsbestätigungen, denen innerhalb von 8 Tagen nicht widersprochen werden, gelten in allen Teilen als genehmigt und anerkannt. Die Frist ist mit Absendung des Widerspruchsschreibens gewahrt.
4. Ausfallmuster werden nur auf besonderen Wunsch und gegen Berechnung geliefert.
5. Bestellte Auswahlsendungen, die nicht innerhalb von 8 Tagen franko zurückgesandt werden, gelten als fest übernommen.

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III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung, Porto und Versicherung.
2. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind ohne Abzug mit Bankeinzug nach Lieferung zu zahlen, wenn keine anderslautende Vereinbarung schriftlich getroffen wird.
3. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
4. Wir sind berechtigt, Verpackung zum Selbstkostenpreis zu berechnen oder die frachtfreie Rücksendung des Verpackungsmaterials zu verlangen. Bei verlangter und frachtfreier Rücksendung des Verpackungsmaterials werden 2/3 des verrechneten Wertes gutgeschrieben, sofern das Material in einwandfreiem Zustand bei uns eingeht.
5. Scheck und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorgehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Die bei der Hereinnahme von Wechsel entstehenden Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Last des Käufers. Die Spesen und kosten sind vom Käufer sofort in bar zu zahlen.
6. Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen ohne unsere ausdrückliche Bevollmächtigung nicht berechtigt.
7. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
8. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung.
9. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
10. Haben wir unstreitig teilweise mangelhafte Ware geliefert, ist der Käufer dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Teil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat.
11. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarte, Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Auslieferung der Ware die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes berechtigen ebenfalls zur entsprechenden Preisanpassung.

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IV. Lieferung
1. Wir liefern „ab Lager“.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder Gestellung von Akkreditiven und Garantien.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder die Ware unser Lager verlassen hat.
4. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
5. Die Lieferfrist verlängert sich bei Ereignissen höhere Gewalt, bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt.
6. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
7. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer Nachfrist von drei Wochen gegeben.

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V. Erfüllungsort, Versand und Güterübergang
1. Erfüllungs- und Leistungsort für unsere Lieferung ist unser Lager. Soweit nichts anderes vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
2. Wir bestimmen Versandweg und – mittel sowie Spediteur und Frachtführer.
3. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur, einem Frachtführer, einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Transport durch den Verkäufer und seiner Erfüllungsgehilfen sowie bei vereinbarter franko- und frei – Haus – Lieferung. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und kosten des Käufers.

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VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen, vor. Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, z.B. aus Akzeptanten – Wechseln, und auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferung bezahlt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung dient.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr.1.
3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. Nr. 4 bis 6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht berechtigt. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt dann, wenn der Käufer mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat.
4. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des rechnungswertes der Vorbehaltsware zum rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Nr.2 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender teil abgetreten.
5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, bei Zahlungsverzug, bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels oder bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Unser Widerrufsrecht werden wir nur dann ausüben, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) sofort die Abtretung mitteilt.
6. Eine Abtretung von Forderungen aus der Weiterveräußerung ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoring – Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring – Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.
7. Auch Forderungen aus Dienst- oder Werkleistungen (§§611, 631 BGB), durch die der Eigentumsvorbehalt infolge der gesetzlichen Bestimmungen erlischt oder Werkleistungen (§§611, 631 BGB), durch die der Eigentumsvorbehalt infolge der §§946 – 950 BGB erlischt oder die mit dem Kaufgegenstand zusammenhängen (insb. Reparaturkostenforderungen), tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des Werts der Liefergegenstände ab.
8. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Falle der Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Wir sind auch berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Ohne gesonderte schriftliche Erklärung gilt die Rücknahme der Ware nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9. Der Käufer darf die Waren vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich davon mit eingeschriebenen Brief zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zu Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
10. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind vom Käufer gesondert zu lagern, pfleglich zu behandeln sowie als Fremdeigentum ausreichend zu kennzeichnen. Sie sind gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern, wobei die Versicherung auf unser Verlangen nachzuweisen ist.
11. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unserer Forderungen um mehr als 20% , so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

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VII. Mängelhaftung
1. Der Käufer hat die gelieferte Ware auf Mängel bezüglich Beschaffenheit, Menge und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden; anderenfalls gilt die Ware als genehmig. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit den gerügten Mangel festzustellen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfällt unsere Mängelhaftung.
3. Schwankungen in der Materialbeschaffenheit sowie Abweichungen in Stärke, Farbe, Maß und Gewicht sind aus technischen Gründen unvermeidlich. Die geben nur dann das Recht zu Beanstandungen, wenn sie über das handelsübliche Maß hinausgehen und wenn dadurch der Lieferzweck wesentlich beeinträchtigt wird.
4. Unsere Mängelhaltung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), Rücktritt oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung). Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Käufer nicht das Recht Herabsetzung der Vergütung zu veranlagen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
5. Die Mängelhaftung für unwesentliche Mängel und für Mängel an gebrauchten Sachen ist ausgeschlossen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar, soweit diese nicht ausdrücklich durch uns übernommen werden.
6. Die Mängelhaftung wegen eines Mangels an einer neuen Ware, die kein Baustoff ist, verjährt innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Ware, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder arglistigem Verschweigen eines uns bekannten Mangels haften.
7. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Mängelhaftung ausgeschlossen.
8. Bei einer Verbringung der Ware an einen anderen Ort nach Lieferung ist ein Ersatz der Nacherfüllungskosten (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) ausgeschlossen.
9. Wir sind berechtigt die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn der Käufer die mangelhafte Sache bereits langfristig in Benutzung genommen hat. Kann der Käufer gleichwohl Ersatzlieferung veranlagen, sind wir berechtigt, Wertersatz für die gezogenen Nutzungen geltend zu machen und die Nacherfüllung bis zur Zahlung des jeweiligen Betrages zu verweigern.
10. Veräußert der Käufer die Ware an einen Verbraucher weiter, ist er verpflichtet, uns dessen Beschwerde über die Ware sofort mitzuteilen. Unterlässt er die sofortige Mitteilung kann er nicht die dadurch bedingten Mehrkosten ersetzt veranlagen.
Verlangt der Verbraucher Nachlieferung, ist der Käufer verpflichtet, die Ersatzware zuerst bei uns zu beschaffen; anderenfalls ist ein Ersatz der Mehrkosten, insbesondere der Verlust der Händlermarge, ausgeschlossen.
11. Schadenersatzansprüche des Käufers sind abschließend in Ziffer X. geregelt.
12. Die Verjährung eines gegen uns gerichteten Anspruchs wird nicht durch Verhandlungen gehemmt, die zwischen dem Anspruchsteller und uns oder unseren Vertretern geführt werden. In jedem Falle gelten Verhandlungen über uns gerichtete Ansprüche als gescheitert wenn nicht das Gegenteil von uns oder unseren Vertretern ausdrücklich erklärt wird.

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VIII. Stornierungskosten
Tritt der Käufer von einem erteilten Auftrag zurück oder kündigt er den Vertrag, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, 20% des Warenwertes für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Dasselbe gilt, wenn zwischen uns und dem Käufer ein Aufhebungsvertrag vereinbart wird.

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IX. Schadenersatzansprüche
1. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes; Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht; beruhigt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf leichter Fahrlässigkeit, ist unsere Haftung auf die voraussehbaren vertragstypischen Schäden begrenzt.
3. Gegen uns gerichtete Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach gesetzlichem Beginn der Verjährungsfrist; dies gilt nicht, soweit wir wegen vorsätzlichem Verhalten oder nach vorstehender Ziffer 1 haften.

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X. Anwendbares Recht
In Ergänzung zu diesen Bedingungen gilt ausschließlich österreichisches unvereinheitlichtes materielles Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

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XI. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus einem den vorliegenden Geschäftsbedingungen unterliegenden Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechtes sowie die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes St. Veit an der Glan, bzw. bei Überschreiten der Wertgrenze die Zuständigkeit des Landesgerichts Klagenfurt.
Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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